AGB

§ 1 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll.
§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §1 genannten Zwecken nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung
ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
2. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermieter
aufgenommen werden.
3. Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die
Anreise erfolgt von 15.00 oder nach Absprache mit Frau Frerichs. Das Objekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen.
4. Wir weisen darauf hin, dass zu jeder Ferienwohnung nur ein PKW- Stellplatz zur Verfügung steht.
5. Tiere dürfen nicht gehalten werden oder nur nach ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte
Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekten berechtigten Personen und Personen, die mit dem
Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
7. Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Haushaltsgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 600 Watt ohne vorherige
Zustimmung des Vermieters in dem Mietobjekt in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haarföne, die den technischen
Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
8. Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit zur
Mängelbeseitigung.
9. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545
BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden.
10. Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der Aufenthalt in dem
Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung
einhalten.
11. Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der
Vermieter berechtigt eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.
12. Das Umrücken und Umstellen von Möbeln bzw. Einrichtungsgegenständen sowie das Benutzen von unbelegten Betten und
deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.
13. Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.
§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu
überlassen.
2. Der Vermieter und die von ihm benannten Vertreter sind berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter nach vorheriger
Anmeldung zu angemessener Tageszeit an einem Werktag (Montag bis Samstag) zu betreten. Im Falle einer besonderen Gefahr
für das Mietobjekt ist das Betreten der Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Tage der Woche auch ohne Anmeldung
oder Beisein des Mieters gestattet.
§ 4 Rechtskräftige Reservierung
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine
schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt
der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Anzahlung (siehe §5) rechtskräftig.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist bis 10 Tage nach der Buchungsbestätigung/Rechnungserhalt auf unser
Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise ebenfalls auf unser Konto zu überweisen.
2. Bei kurzfristigen Buchungen mit weniger als 7 Werktagen bis zur Anreise ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/
Buchungsbestätigung zu überweisen.
§ 6 Rücktritt / Stornierung / Nichtinanspruchnahme
1. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter (Stornierung) ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten
Preises als Entschädigung zu zahlen.
Der Mieter stimmt bei Buchung der Ferienwohnung zu, im Falle einer Stornierung oder einer Nichtinanspruchnahme 90 % des
Reisepreises zu leisten. Abweichend davon:
Bei Stornierungen bis 1 Tag vor Anreise sind nur 80 % des Reisepreises zu leisten.
Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise sind nur 50 % des Reisepreises zu leisten.
Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise sind nur 35 % des Reisepreises zu leisten.
Bei Stornierungen bis 45 Tage vor Anreise sind nur 20 % des Reisepreises zu leisten.
Die Stornierungsregeln einzelner Vertriebsplattformen können abweichen. Diese sind dann auf der Buchungsbestätigung
nachzulesen.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird unter Verrechnung der vorstehenden Stornierungsbedingungen/Bearbeitungsgebühren an
den Mieter zurückerstattet.
Die Stornierung ist schriftlich zu erklären gegenüber dem Vermieter per Brief (Paterhofstr. 20a, 37434 Gieboldehausen) oder per EMail (kontakt@fewo-regenhardt.de).
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
3. Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder
aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere
Haftung in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
2. Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und
anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
auch wenn die Schäden aus unerlaubten Handlungen resultieren.
3. Die Haftung des Vermieters für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dem Mieter durch solche Pflichtverletzungen Sach- und/oder Vermögensschäden entstehen.
4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits
bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.
§ 8 Schriftform
Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
§ 9 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über
seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 10 Nutzung des Internetzugangs über WLAN
1. Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines
Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die
Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise
oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine
Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz
der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine
Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe
nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des
WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die
Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom
Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen
unbestätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das
geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des
WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf
für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf
diesen Umstand hin.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit
dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern
sie gleichwertig sind.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähesten kommt.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.